SPD-Kreisverband Göppingen

Kreis-AfA zur Pendlerpauschale: Licht und Schatten

Veröffentlicht am 18.06.2020 in Kreisverband

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD im Kreis Göppingen hat  begrüßt, dass die Pendlerpauschale, die steuerlich für den Arbeitsweg geltend gemacht werden kann, ab 2021 ab dem 21. Entfernungs-kilometer auf 35 Cent angehoben wird.


„Das wurde auch höchste Zeit“, erklärte dazu der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, in einer Pressemitteilung. „Damit werden Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit einem  längeren Fahrweg zur Arbeit spürbar ent-lastet, zumal mit den bisherigen 30 Cent nicht einmal ein Kleinwagen kosten-deckend betrieben werden kann“, fügte er hinzu. Die AfA erwartet jedoch, dass bei den weiteren Beratungen auch für die kür-zeren Fahrwege unter 21 Kilometern eine Anpassung der Pendlerpauschale erfolgt, denn, so die AfA,  „die Grundkosten sind nicht unterschiedlich, gleich welche Fahrleistung erbracht wird“. „So gesehen ist es eine gute, aber nur eine halbe Sache“,  betont Grüner den eingeschlagenen Weg, „auf dem den Gesetz-geber aber der Mut zur fairen und umfassenden steuerlichen Behandlung des Arbeitsweges verlassen zu haben scheint“. 
 


Eine weitere Anhebung soll in 2024 auf 38 Cent erfolgen, „womit dann der Abstand  von tatsächlich entstehenden und steuerlich absetzbaren Kosten kaum geringer werden dürfte“. Grüner dazu: „Es ist unverständlich, warum bei  diesen Werbungskosten nur ein Teil, ansonsten in der Regel in vollen Umfang entstandene Kosten steuerlich berücksichtigt werden. „Die neuen Pauschalen werden das Delta zu den tatsächlichen Kosten kaum verringern, da mit einer weiteren Steigerung der Fahrzeugkosten gerechnet werden muss“, so die AfA.

Einer einschlägigen Tabelle des ADAC hat die AfA beispielhaft entnommen, dass ein VW Polo 48,4 Cent, ein Opel Corsa 41,4 Cent, ein Mercedes A-Klasse mindestens 53,6 Cent, ein Audi 1 52,1 Cent und ein 1er BMW stolze 74,3 Cent Unterhalt und Betriebskosten inclusive Abschreibungen verursacht.
In einer zweiten Stufe soll die Pendlerpauschale ab 2024 nochmals auf 38 Cent pro gefahrenen Kilometer angehoben werden, „womit dann der Abstand  von tatsächlich entstandenen und steuerlich absetzbaren Kosten kaum geringer werden dürfte“, stellt der AfA-Chef fest.